Presse(un)freiheit unter nationalsozialistischer „Grenzsetzung“ am Beispiel des Regensberg-Verlags in Münster

Janne Mehmann

Schulen: Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium;
Jahrgangsstufen: 7
Beitragsart: Textbeitrag
Vorhandene Dokumente: Beitrag,
Wettbewerb: Bis hierhin und nicht weiter!? Grenzen in der Geschichte (2024-2025) (Detail)
Zeitraum von: 1519
Zeitraum bis: 1937
Signatur: None
Umfang: 20 S.
Auszeichnungen: nicht erfasst
Untersuchte Orte: Münster
Persönlichkeiten: Galen, Clemens August Graf von
Institutionen: Regensberg-Verlag Münster
Tutoriert: Ja
Beitragszusammenfassung:

Aufgrund des persönlichen Interesses am Thema Pressefreiheit und der Geschichte des Münsteraner Regensberg-Verlags widmet sich der Beitrag dem Thema Zensur und Gleichschaltung im Nationalsozialismus. Dafür erfolgt die Nutzung von Archivmaterial des Stadtarchivs Münster sowie Internetrecherche (v. a. Informationen von der Website der Bundeszentrale für politische Bildung und Fotografien). Nach einer historischen Kontextualisierung folgt die Vorstellung des Regensberg-Verlages, der 1937 beschlagnahmt und verboten worden sei, seit seiner Gründung im Jahr 1519. Im Beitrag werden die Gründe des Verbots darin gesehen, dass der Verlag neben v. a. theologischer Literatur und des regionalen Kirchenblattes auch den Druck bischöflicher Veröffentlichungen wie der 1937 erschienenen Enzyklika „Mit brennender Sorge“ von Papst Pius XI mit einem beigelegten Rundschreiben des Bischofs von Münster, Clemens August Graf von Galen, übernahm und sich damit NS-kritisch positionierte. Darüber hinaus habe sich der Verlag geweigert, einen Zeitungsbericht über einen sogenannten Sittlichkeitsprozess (die „Schülle-Nachricht“) gegen einen Schüler eines katholischen Privatgymnasiums zu drucken. Ausgehend vom Beispiel des Regensberg-Verlages geht der Beitrag auf die Auswirkungen von Gleichschaltung, Zensur und zensierter Genehmigung ein. Diese werden im Fazit als Grenzüberschreitung bezeichnet, da den Bürger*innen Rechte genommen und Grenzen der Verhältnismäßigkeit staatlicher Sanktionierungen verletzt worden seien. Die Verfasserin nutzt für die Verbreitung von Falschmeldungen im NS den Begriff „Fake News“, deren aktuelle Verbreitung sie kritisiert. Sie leitet aus dem historischen Beispiel das Wechselverhältnis von Pressefreiheit für Demokratie ab und kritisiert vom normativen Standpunkt Einschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit. Der Anhang enthält das Verzeichnis der genutzten Internetseiten und Abbildungen, der Archivalien sowie ein Forschertagebuch.