Der Fall Greta Bünichmann - Hexenverfolgung im 17. Jahrhundert

Julia Grimstein

Schulen: Schillergymnasium;
Jahrgangsstufen: 11
Beitragsart: Textbeitrag
Vorhandene Dokumente: Beitrag, Arbeitsbericht
Wettbewerb: Bis hierhin und nicht weiter!? Grenzen in der Geschichte (2024-2025) (Detail)
Zeitraum von: 1618
Zeitraum bis: 1648
Signatur: None
Umfang: 22 S.
Auszeichnungen: nicht erfasst
Untersuchte Orte: Münster, Münsterland
Persönlichkeiten: Bünichmann, Greta
Institutionen: nicht erfasst
Tutoriert: Nein
Beitragszusammenfassung:

Der Beitrag beschäftigt sich mit der frühneuzeitlichen Hexenverfolgung, die als Folge sozialer Katastrophen im Umfeld des Dreißigjährigen Krieges analysiert und in ein übergreifendes menschliches Bedürfnis nach der Suche nach „Schuldigen“ eingeordnet wird. Nach einem historischen Überblick über den Dreißigjährigen Krieg, v. a. im Münsterland, wird im Beitrag der Fall Greta Bünichmanns vorgestellt, die 1635 als letzte Frau durch städtische Stellen nach einem Hexenprozess hingerichtet wurde. Zu den Merkmalen der europäischen Hexenverfolgung dieser Zeit zählten laut dem Beitrag eine im christlichen Weltbild verankerte Angst vor dem Antichristen, die Institutionalisierung der Prozesse durch die Constitutio Criminalis Carolina (1532), der Einsatz von Folter zur Erpressung von Geständnissen (das „peinliche Verhör“ im Unterschied zum „gütlichen Verhör“) sowie der Zusammenhang einer deprivilegierten sozialen Stellung der Opfer und der Verfolgung. Nach der Darstellung des Beitrags seien vor allem Frauen hiervon betroffen gewesen. Als Formen der Hexerei seien den Opfern insbesondere Teufelspakt, Teufelsbuhlschaft, Teilnahme am Hexensabbat und Schadenszauber vorgeworfen worden. Der Beitrag stellt die überlieferten Informationen zur Biographie Greta Bünichmanns vor, deren Prozess ein typisches Beispiel darstelle. Die Arbeitgeber der Dienstmagd hatten sich bei ihr verschuldet und sie als Hexe angezeigt. Die Besonderheit des Falles bestehe darin, dann ein Testament Bünichmanns erhalten sei, in welchem sie ihre Ankläger auffordere, vor Gott zu schwören, dass sie eine Hexe sei, anderenfalls würden deren Schulden nicht erlassen werden. Die Verteidigung gegen den Vorwurf der Hexerei über den Tod hinaus stellt für die Autorin des Beitrags den Ausgangspunkt für Überlegungen dar, ob der konkrete Fall zu einem Umdenken in Münster geführt haben und ob Greta Bünichmann dadurch Grenzen überwunden haben könnte. Nach der Autorin stünden die Hexenprozesse für die Unterdrückung unangepasster Frauen, die als Bedrohung wahrgenommen würden, und zeigten auf, dass bis heute existierende geschlechtsspezifische Gewalt bekämpft werden müsse.