Konfessionskonflikte von der Nachkriegszeit bis zum Ende der sechziger Jahre am Beispiel von Bekenntnisschulen und konfessionsverschiedenen Ehen in Münster

Charlotte Proges, Ulrike Schöppner

Schulen: Friedensschule; Friedensschule;
Jahrgangsstufen: 13
Beitragsart: Textbeitrag
Vorhandene Dokumente: Beitrag, Arbeitsbericht
Wettbewerb: Gott und die Welt. Religion macht Geschichte (2016-2017) (Detail)
Zeitraum von: 1930
Zeitraum bis: 1970
Signatur: 4 SAB 1238
Umfang: 55 S.
Auszeichnungen: nicht erfasst
Untersuchte Orte: Kappenberger-Damm-Schule, Münster
Persönlichkeiten: nicht erfasst
Institutionen: nicht erfasst
Tutoriert: Ja
Beitragszusammenfassung:

Eingebettet in den Versuch einer Großerzählung von der Entstehung der Konfessionen bis zur Nachkriegsgeschichte in Deutschland befassen sich die Verfasserinnen mit der religiösen Durchdringung der alltagsgeschichtlichen Themenbereiche Schulwesen und Ehe. Die 19 als dezidiert katholisch ausgewiesenen Münsteraner Volksschulen wurden 1939 in sogenannte „Deutsche Gemeinschaftsschulen“ überführt; beispielsweise hieß die Aegidiischule von nun an Horst-Wessel-Schule. Wie die Schülerinnen aufzeigen wurde der Einspruch der vor allem in der Bistumsstadt starken katholischen Geistlichkeit jedoch unter Verweis auf die Gesetzeslage, die Gemeinden nicht länger als Schulträger vorsah, in einem ausdauernd geführten Prozess entschieden abgewiesen. Nach dem Zweiten Weltkrieg war die Ausrichtung der Schulen an konfessionellen Leitbildern ebenfalls Konfliktgegenstand. Im Vorfeld des 1952 verabschiedeten Schulgesetzes in NRW kam es seitens Befürwortern wie Gegnern der Bekenntnisschulen zu ausführlicher Agitation; vor allem die katholische Perspektive wird hier anhand einer ausführlichen Quellenanalyse prominent abgebildet. Wurden hier Bekenntnisschulen noch ausgewiesen erhalten, hielt jedoch mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil ebenfalls ein gewisser Wandel in der katholischen Kirche Einzug. Das Argument, dass Schulen primäre Instanzen der Erziehung und Sozialisation auch ausgerichtet an einem, vorzugsweise katholischen, moralischen Leitbild seien, wurde hier zu Gunsten einem Mehr an Eltern-Verantwortung geschwächt. Kritisch reflektieren die Verfasserinnen, dass ihnen als Münsteranerinnen die evangelische Perspektive ferner sei, beziehen diese – eine ausgewiesen freiheitliche Haltung, die die Entscheidung über die Schulform den Familien lassen will – jedoch mit ein. 1968 wurde das Schulgesetz erneut geändert, jetzt wurde die Lösung von konfessionellen Abhängigkeiten bei Schulgründungen stark betont. Die konkreten Auswirkungen werden in der Arbeit am Beispiel der Kappenberger-Damm-Schule illustriert. In der Gesamtschau weisen die Verfasserinnen nicht nur Argumente für die Plausibilität beider Perspektiven aus, sondern üben sich zugleich in einer historischen Relativierung der jeweiligen Argumentation. Ähnlich verfahren die Schülerinnen in der Frage der interkonfessionellen Ehe. Nach einer ausführlichen Übersicht über katholische wie evangelische Lehrmeinung sowie die staatliche Gesetzeslage im diachronen Vergleich nehmen sie die Partnerschaft der Großeltern einer Verfasserin in den Blick. Gemischtkonfessionell verheiratet bedeutete dies vor allem in institutionell-praktischen Fragen klare Konsequenzen: Bei der Wahl der Ehe-Zeremonie wie bei der Frage der Taufe. Fühlte sich das Paar durch die eindeutige Indoktrinierung an diktatorische Zeiten erinnert, traten beide im Laufe der Zeit aus der Institution Kirche aus – ohne sich vom Glauben abwenden zu wollen. Das zugrundeliegende Interview liegt in Auszügen bei. In ihrem Fazit kommen die Schülerinnen zu dem Schluss, dass eine solche Beeinflussung des Alltagslebens durch die Konfessionskirchen gegenwärtig kaum mehr nachzuvollziehen sei.