Kurzer Prozess am Baum. Der letzte Fememord in Sendenhorst. Ein Skandal?
Kai Schüttelhöfer, Jan Westhoff
Im Münsteraner Umland, in Sendenhorst, gab es bis 1516 ein sogenanntes „Femegericht“. Üblicherweise setzte sich ein solches Gericht aus einem Freigrafen und sieben Freischöffen zusammen. Meist wurde sich dort mit schweren Verbrechen befasst, die nicht selten mit der Todesstrafe geahndet wurden; allerdings kam es in vielen Fällen nicht zu deren Vollstreckung. Nachdem 1516 jedoch ein Bauer, der Überlieferung nach „ohn erhebliche ursach“ dort erhängt wurde, ließ Bischof Erich das Femegericht abschaffen. Noch heute zeugen ein Kreuz, sowie eine Holzfigur von der Erhängung des Bauern Horst.