Kurzer Prozess am Baum. Der letzte Fememord in Sendenhorst. Ein Skandal?

Kai Schüttelhöfer, Jan Westhoff

Schulen: Gymnasium Wolbeck; Gymnasium Wolbeck;
Jahrgangsstufen: 6
Beitragsart: Textbeitrag
Vorhandene Dokumente: Beitrag, Arbeitsbericht
Wettbewerb: Ärgernis, Aufsehen, Empörung: Skandale in der Geschichte (2010-2011) (Detail)
Zeitraum von: 1516
Zeitraum bis: 2011
Signatur: 4 SAB 847
Umfang: 27 S.
Auszeichnungen: nicht erfasst
Untersuchte Orte: Sendenhorst
Persönlichkeiten: nicht erfasst
Institutionen: nicht erfasst
Tutoriert: Ja
Beitragszusammenfassung:

Im Münsteraner Umland, in Sendenhorst, gab es bis 1516 ein sogenanntes „Femegericht“. Üblicherweise setzte sich ein solches Gericht aus einem Freigrafen und sieben Freischöffen zusammen. Meist wurde sich dort mit schweren Verbrechen befasst, die nicht selten mit der Todesstrafe geahndet wurden; allerdings kam es in vielen Fällen nicht zu deren Vollstreckung. Nachdem 1516 jedoch ein Bauer, der Überlieferung nach „ohn erhebliche ursach“ dort erhängt wurde, ließ Bischof Erich das Femegericht abschaffen. Noch heute zeugen ein Kreuz, sowie eine Holzfigur von der Erhängung des Bauern Horst.