Neuanfang 1945? Das Verfahren gegen „belastete“ Pfarrer der Deutschen Christen am Beispiel des Münsteraner Pfarrers auf der Geist Walter Fiebig

Tarek Lichtenfeld

Schulen: Wilhelm-Hittorf-Gymnasium;
Jahrgangsstufen: 11
Beitragsart: Textbeitrag
Vorhandene Dokumente: Beitrag, Arbeitsbericht
Wettbewerb: So geht’s nicht weiter. Krise, Umbruch, Aufbruch (2018-2019) (Detail)
Zeitraum von: 1930
Zeitraum bis: 1960
Signatur: 4 SAB 1465
Umfang: 31 S.
Auszeichnungen: Landespreis
Untersuchte Orte: nicht erfasst
Persönlichkeiten: Fiebig, Walter
Institutionen: nicht erfasst
Tutoriert: Ja
Beitragszusammenfassung:

Der Verf. setzt sich mit der Rolle von Amtsträgern in der evangelischen Kirche während des Nationalsozialismus auseinander und befasst sich auch darüber hinaus mit dem internen Umgang der evangelischen Kirche gegenüber Amtsträgern, die sehr enge Verbindungen in den Nationalsozialismus hatten. Dabei geht der Verf. zunächst auf die Gesamtsituation der evangelischen Kirche im Nationalsozialismus ein. Danach wendet er sich der NS-treuen Gemeinschaft der Deutschen Christen und ihrem Gegenpart, der Bekennenden Kirche zu, um schließlich auf die Situation belasteter Pfarrer nach 1945 einzugehen. Dem schließt sich die Einzelfallbetrachtung des Pfarrers Walter Fiebig an, der starke Sympathien für das NS-Regime zu hegen schien, was der Verf. u.a. an seinem Beitritt zu den Deutschen Christen und Belobigungen Adolf Hitlers in seinen Predigten festmacht. Dessen Anklageverfahren wegen Verletzung der Amtspflicht untersucht die Arbeit anhand der entsprechenden der Verfahrensquellen wie z.B. der Verteidigungsschrift Walter Fiebigs. Letztlich kommt der Verf. zu dem Schluss, dass die entsprechenden Verfahren der evangelischen Kirche deutlich präziser und ‚gerechter‘ seien als die Entnazifizierungsverfahren der Alliierten. Dafür nennt er u.a. die Möglichkeit, für Betroffene in anderen Gemeinden weiterzuarbeiten, und stellt den Taten während des Nationalsozialismus im Fall Fiebigs die wichtige und sorgfältige Gemeindearbeit gegenüber. Weiterhin betont er die fortdauernde Existenz dieses Verfahrens und charakterisiert es als Erbe der Nachkriegszeit. Hervorzuheben sind außerdem die sehr quellennahe Arbeit sowie der hohe Umfang an Archivalien.