Ökumenische Ehen (in den 60er Jahren) – Dürfen wir heiraten?

Maria Linden, Hannah Reitenbach, Antonia Schmelter

Schulen: Marienschule; Marienschule; Marienschule;
Jahrgangsstufen: 9
Beitragsart: Textbeitrag
Vorhandene Dokumente: Beitrag, Arbeitsbericht
Wettbewerb: Anders sein. Außenseiter in der Geschichte (2014-2015) (Detail)
Zeitraum von: 1960
Zeitraum bis: 1970
Signatur: 4 SAB 1173
Umfang: 16 S.
Auszeichnungen: nicht erfasst
Untersuchte Orte: nicht erfasst
Persönlichkeiten: nicht erfasst
Institutionen: nicht erfasst
Tutoriert: Ja
Beitragszusammenfassung:

Noch in den 1960er Jahren waren ökumenische Ehen mit weitreichenden Konsequenzen verbunden: so wurden Katholiken von der Kirche exkommuniziert und Protestanten in ihren konfessionellen Rechten eingeschränkt. Erst das Motu Proprio „Matrimona mixta“ von 1970, erlassen durch Johannes Paul II., machte es möglich, die damals noch als „Mischehen“ bezeichneten Partnerschaften sanieren zu lassen. Dazu mussten sowohl Mann als auch Frau einen vierseitigen Vertrag ausfüllen. Die Schülerinnen beschreiben insbesondere auf der Basis von Zeitzeug*inneninterviews, welche Konsequenzen Ehen mit jeweils einem katholischen und einem evangelischen Ehepartner in den 1960er Jahren hatten.