Sambaverbot in Greven

Franziska Frische

Schulen: Marienschule;
Jahrgangsstufen: 10
Beitragsart: Textbeitrag
Vorhandene Dokumente: Beitrag, Arbeitsbericht
Wettbewerb: Ärgernis, Aufsehen, Empörung: Skandale in der Geschichte (2010-2011) (Detail)
Zeitraum von: 1949
Zeitraum bis: 1950
Signatur: 4 SAB 842
Umfang: 24 S.
Auszeichnungen: nicht erfasst
Untersuchte Orte: Greven
Persönlichkeiten: Minnebusch, Anton
Institutionen: nicht erfasst
Tutoriert: Ja
Beitragszusammenfassung:

1949 beschloss der Grevener Bürgermeister Anton Minnebusch, den Samba in seinem Arbeitsbereich bei Geldstrafe zu verbieten; noch vor der Ratifizierung durch die Ratsmitglieder wurde es per Polizeiverordnung durchgesetzt. Greven, eine Kleinstadt im katholisch-konservativen Münsterland wollte damit einer Beeinträchtigung des „öffentlichen Wohles und Anstands“ durch den afro-brasilianischen Tanz entgegenwirken. Anlass des Verbots, dem der Rat zustimmte, obwohl außer dem Bürgermeister nur eines der Ratsmitglieder jemals Zeuge dieses Tanzes geworden war, war vor allem der durch diesen Tanz bedingte, mutmaßlich nahezu erotische Kontakt zwischen Grevenern und Displaced Persons (DP). Die DP waren Menschen, die während des Zweiten Weltkriegs als Zwangsarbeiter in Deutschland waren und nun in ihre Heimat zurückkehren sollten. Zu diesem Zweck wurden sie zunächst in Lagern gesammelt, von denen aus sie dann weiterreisten. Eines dieser Lager befand sich Ende der 1940er-Jahre auch in Greven. Dass es dort zu gemeinsamen Festen der Einheimischen und der DP kam, bei denen auch Samba getanzt wurde, schmeckte vielen sehr konservativen Bewohnern Greven nicht. Mit dem Verbot versuchten sie diese Kontakte zu unterbinden. Rasch jedoch wirkte die Bezirksregierung der rechtlich nicht haltbaren Prohibition entgegen und sorgte für deren Aufhebung. Der Beitrag zeigt vor allem auf, wie Zeitgenossen das Verbot, nachdem es auch durch die Presse publik und zum Diskussionsthema gemacht wurde, als lächerlich empfunden und darüber gespottet haben. Neben Zeitzeug*inneninterviews bedient er sich dabei vor allem einschlägiger Briefe und Eingaben an den Rat – das Gespött hielt in der öffentlichen Meinung auch über das Verbot hinaus an.