Sexuelle Neigung und der Wunsch nach politischer Selbstbestimmung als verurteilbares Verbrechen? Das Zusammenwirken von Legislative und Judikative im Nationalsozialismus anhand von zwei lokalen Fallbeispielen

Julia Hansmann

Schulen: Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium;
Jahrgangsstufen: 9
Beitragsart: Textbeitrag
Vorhandene Dokumente: Beitrag, Arbeitsbericht
Wettbewerb: Anders sein. Außenseiter in der Geschichte (2014-2015) (Detail)
Zeitraum von: 1933
Zeitraum bis: 1945
Signatur: 4 SAB 1109
Umfang: 24 S.
Auszeichnungen: nicht erfasst
Untersuchte Orte: nicht erfasst
Persönlichkeiten: nicht erfasst
Institutionen: nicht erfasst
Tutoriert: Ja
Beitragszusammenfassung:

In ihrer Wettbewerbsarbeit befasst sich die Schülerin mit der Zeit des Nationalsozialismus in Münster. Vor allem interessiert sich die Verfasserin dafür, wie es den Nationalsozialisten juristisch gelang, Menschen, die ihrer Weltanschauung nicht zustimmten, vor Gerichte zu stellen und zu verurteilen. Konkret forscht die Schülerin zu dem Umgang mit Homosexuellen und politisch Verfolgten und stößt dabei auf die 1935 erlassenen Gesetze §175 und §175a, die in Deutschland bis 1969 galten und „Unzucht zwischen Männern“ verbot. Anhand von Fallbeispielen, z.B. Friedrich Heintze und Johann Baptist „Hermann“ Steinacker verknüpft die Schülerin Rechercheergebnisse mit Zeitzeugenaussagen.