Tierkörperbeseitigung. Wo auch Seuchen ihr Ende finden
Annette Brückner, Sabine Kobold
Ausgehend von der für die Verfasserinnen zur Zeit des Beitrags virulenten BSE-Krise erörtern diese die Fragestellung, wie man in der Vergangenheit speziell in Münster mit unter Tieren grassierenden Seuchen umgegangen ist. Dabei stellen sie fest, dass es gesetzliche Regelungen erst 1843 gab: Nun war es verboten, tote Tiere in Kanälen und Straßen, 1887 auch in der Aa, zu entsorgen. Ein explizites Gesetz zur Tierkörperbeseitigung wurde gar erst 1939 von der NS-Regierung aufgestellt. Mussten damals in vielen Fällen noch professionelle Entsorgungsunternehmen mit dieser Aufgabe betreut werden, gibt es heutzutage ganze Kadaverwertungsanlagen, wo die toten Tiere unter Umständen weiterverarbeitet werden. Ein Wandel in der Systematik der Tierkörperbeseitigung wurde zudem durch den Wandel in der Tierhaltung selbst bedingt. Am Beispiel der Firma Grotkass zeigen die Verfasserinnen – auch statistisch – auf, dass einhergehend mit der Massentierhaltung auch die Kadaverentsorgung vor neuen Aufgaben stand, die auch diese – zumindest in Deutschland – auf industrielle Maßstäbe haben anwachsen lassen.