Vom „schamele(n) Gesell(en)“ zum Werwolf. Der Fall Martin Blome als Beispiel für die Dämonisierung gesellschaftlicher Außenseiter in der Frühen Neuzeit

Femke Müller

Schulen: Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium;
Jahrgangsstufen: 8
Beitragsart: Textbeitrag
Vorhandene Dokumente: Beitrag, Arbeitsbericht
Wettbewerb: Anders sein. Außenseiter in der Geschichte (2014-2015) (Detail)
Zeitraum von: 1501
Zeitraum bis: 1600
Signatur: 4 SAB 1146
Umfang: 27 S.
Auszeichnungen: nicht erfasst
Untersuchte Orte: Rothenburg, Münster
Persönlichkeiten: Blome, Martin
Institutionen: nicht erfasst
Tutoriert: Ja
Beitragszusammenfassung:

Martin Blome wurde 1562 in Greven geboren. Er war in zweiter Ehe verheiratet und besaß einen Kolonialwarenladen auf der Rothenburg in Münster. 1605 wurde Blome wegen Ehebruchs und Mordes Christina Schamhenrich bezichtigt. Am 23. April beschloss der Rat Blome zu foltern („Peinliches Verhör“), woraufhin dieser alles, was man ihm vorwarf (Pakt mit dem Teufel), gestand. Man bezichtigte ihn auch der Wölferei (aufgrund seiner blassen Gesichtsfarbe) und weiterer Morde, die er trotz Folter jedoch nie zugab. Vor dem Aegidiitor wurde Blome trotzdem auf grausamste Weise hingerichtet: er wurde auf ein Rad gespannt und ihm wurden Arme und Beine abgeschlagen.