Wenn man den falschen Staub aufwirbelt. Blomert-Weigand Affäre

Niklas Kriege

Schulen: Kardinal-von-Galen-Gymnasium;
Jahrgangsstufen: 7
Beitragsart: Textbeitrag
Vorhandene Dokumente: Beitrag,
Wettbewerb: Ärgernis, Aufsehen, Empörung: Skandale in der Geschichte (2010-2011) (Detail)
Zeitraum von: 1961
Zeitraum bis: 1966
Signatur: 4 SAB 899
Umfang: 49 S.
Auszeichnungen: nicht erfasst
Untersuchte Orte: nicht erfasst
Persönlichkeiten: Blomert, Paul, Weigand, Günter
Institutionen: nicht erfasst
Tutoriert: Ja
Beitragszusammenfassung:

Der Münsteraner Rechtsanwalt Paul Blomert starb am 25. August 1961 unter zweifelhaften Umständen in seiner Privatwohnung durch Gewehrschüsse. Dort trafen die Ermittler hochrangige Mitglieder der Münsteraner Gesellschaft an. Als die verwirrenden Todesumstände unklar blieben, beauftragten die Geschwister Blomerts Günther Weigand, selbsternannter „Sozialanwalt“, Ermittlungen aufzunehmen. Weigand war der Überzeugung, dass Blomert einem anschließend hervorragend verschleierten Mord zum Opfer gefallen war. Die Staatsanwaltschaft jedoch entließ die von ihm Beschuldigten aus der Anklage. Weigand dagegen sollte in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt untergebracht werden. Nach widersprüchlichen Gutachten, die aufgrund der Berichterstattung im Spiegel, die in der Arbeit nach einem 16-seitigen Darstellungsteil im Anhang minutiös wiedergegeben wird, deutschlandweites Aufsehen erregte, sowie verschiedener Versuche der Einflussnahme Münsteraner Amtspersonen zu Lasten Weigands und seiner Unterbringungsbedingungen, verurteilte ihn schließlich ein Gericht aufgrund übler Nachrede, mehrfacher Beleidigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt zu zwei Jahren Haft und 500.000 Mark Geldstrafe. Der mutmaßliche Mordfall Blomert blieb dagegen aus Sicht vieler Beteiligter bis in die Gegenwart ungeklärt. 33 Seiten des Beitrags entfallen auf die im Materialanhang beigefügten Quellen.