Werwölfe im frühen 17. Jahrhundert. Am Fallbeispiel des Werwolfes Martin Blome aus Münster

Louisa Blome

Schulen: Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium;
Jahrgangsstufen: 9
Beitragsart: Textbeitrag
Vorhandene Dokumente: Beitrag, Arbeitsbericht
Wettbewerb: Ärgernis, Aufsehen, Empörung: Skandale in der Geschichte (2010-2011) (Detail)
Zeitraum von: 1562
Zeitraum bis: 1607
Signatur: 4 SAB 909
Umfang: 21 S.
Auszeichnungen: nicht erfasst
Untersuchte Orte: nicht erfasst
Persönlichkeiten: Blome, Martin
Institutionen: nicht erfasst
Tutoriert: Ja
Beitragszusammenfassung:

Die vorliegende Arbeit befasst sich auf Grundlage von Sekundärliteratur mit dem Fall des mutmaßlichen Werwolfs und Mörders Martin Blome. Blome, 1562 in Greven geboren und in Münster zur Domschule gegangen, kam, obwohl „nur“ Köttersohn, als Händler zu ansehnlichem Wohlstand, was ihm das Misstrauen vieler Zeitgenossen einbrachte. Als 1605 eine misshandelte Frauenleiche zwischen Uelsen und Itterbeck gefunden wurde, schickte der Ehemann der aus St. Mauritz kommenden Christina Schramhenrich einen Freund gen Itterbeck, um Nachforschungen anzustellen. In Folge dessen wurde Blome des Ehebruchs und Mordes beschuldigt, auf Geheiß des Münsteraner Stadtrats verhaftet, in Münster gefoltert und so zu Geständnissen gebracht, auf Geheiß des Teufels ein Verhältnis mit Christina Schramhenrich eingegangen zu sein und sie dann auf ihren Wunsch hin ermordet zu haben. Anhand dessen wurde Blome schließlich auf der Galgheide vor dem Aegidiitor brutal hingerichtet. Als skandalös kommen für die Verfasserin mehrere Aspekte in Betracht: So wird nicht nur Blomes ungewöhnlicher Reichtum mit Argwohn betrachtet, auch gilt der Ehebruch bereits als veritabler Skandal. Der folgende Mord sowie die vielfältigen, im Verlauf der Folter immer drastischeren Geständnisse stellen aus historischer Perspektive ebenfalls einen Skandal dar; der Umstand der Folter dagegen erscheint vor allem von gegenwärtiger Warte aus skandalös.