§ 218 in der historischen Entwicklung: Sind Abtreibung und Religion unvereinbar? Eine Untersuchung über den Umgang mit dem § 218 StGB vor dem Hintergrund religiöser und gesellschaftlicher Wertvorstellungen im historischen Kontext

Theresa Gurlit

Schulen: Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium;
Jahrgangsstufen: 7
Beitragsart: Textbeitrag
Vorhandene Dokumente: Beitrag, Arbeitsbericht
Wettbewerb: Gott und die Welt. Religion macht Geschichte (2016-2017) (Detail)
Zeitraum von: 1970
Zeitraum bis: 2017
Signatur: 4 SAB 1316
Umfang: 39 S.
Auszeichnungen: Landespreis
Untersuchte Orte: nicht erfasst
Persönlichkeiten: nicht erfasst
Institutionen: nicht erfasst
Tutoriert: Ja
Beitragszusammenfassung:

In ihrem Beitrag setzt sich die Schülerin mit dem „§ 218 Schwangerschaftsabbruch“ des StGBs auseinander und skizziert seine historische Einwicklung aus gesetzlicher, gesellschaftlicher und religiöser Perspektive. Nach einleitenden Worten zur Themenfindung schafft die Verfasserin mit der Erarbeitung der historischen Kontextualisierung des § 218, seinen Diskurvierungen in der BRD (u.a. wird auf das berühmte Stern-Cover „Wir haben abgetrieben“ verwiesen) und der kirchlichen Position die Basis für eine weitere Auseinandersetzung. Spezifiziert wird dieser deutsche Blick mit der Beschreibung der Verhältnisse in Münster in den 1970er bis 1990er Jahren, u.a. wird hier auf den Weltfrauentag und seine Proteste 1974 sowie auf die Haltung des Deutschen Frauenrings in Münster eingegangen. So war es beispielsweise bis Anfang der 1990er Jahre in Münster nicht möglich, einen Schwangerschaftsabbruch nach sozialer Indikation durchzuführen. Um die Haltung verschiedener Beteiligter herausarbeiten zu können, führte die Verfasserin in einem nächsten multiperspektivischen Schritt drei Zeitzeug*inneninterviews mit einem katholischen Priester, einer Gynäkologin und der Schwangerschaftskonfliktberatung Donum Vitae, welche transkribiert in dem Beitrag eingewoben sind. Die ab den 1990er Jahren einsetzenden Veränderungen des § 218 stellt die Verfasserin unter die abstrahierende Fragestellung „Ein wegweisender Schritt hin zur Emanzipation der religiösen Frau?“, um daraufhin die besonders schwierige Situation, nämlich nicht nur gesetzlich sondern auch religiös haftbar gemacht zu werden, für eine katholische Frau darzustellen, die eine Schwangerschaft abbrechen möchte. In ihrem Fazit kommt die Verfasserin zu dem Schluss, keine eindeutige Antwort auf ihre anfangs gestellte Leitfrage, ob Abtreibung und Religion unvereinbar sind, geben zu können, sie hebt vielmehr die Komplexität der Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch für die betreffenden Frauen hervor.