Adelige Mörder kommen ungeschoren davon. Der Mord an Melchior Droste zu Senden 1588

Hannes Wichmann

Schulen: Wilhelm-Hittorf-Gymnasium;
Jahrgangsstufen: 8
Beitragsart: Textbeitrag
Vorhandene Dokumente: Beitrag, Arbeitsbericht
Wettbewerb: Ärgernis, Aufsehen, Empörung: Skandale in der Geschichte (2010-2011) (Detail)
Zeitraum von: 1588
Zeitraum bis: 1589
Signatur: 4 SAB 821
Umfang: 30 S.
Auszeichnungen: nicht erfasst
Untersuchte Orte: Aegidii-Kirche
Persönlichkeiten: Melchior Droste zu Senden, Oer, Berndt von, Westerholt, Johann von
Institutionen: nicht erfasst
Tutoriert: Ja
Beitragszusammenfassung:

Am 20. März 1588 wurde Melchior Droste zu Senden auf dem Kirchhof vor der Aegidii-Kirche in Münster tot aufgefunden. Die Täter, Berndt von Oer und Johan von Westerholt, flohen in die Domimmunität, wurden jedoch auf Antrag des Stadtrats ausgeliefert und vor Gericht gestellt. Der vorliegende Beitrag schildert in einem fiktiven Gerichtsprozess bzw. -gespräch, wie der Prozess gegenüber den Tätern hätte ablaufen müssen. Der Tathergang war klar, und die Täter durch Zeugen eindeutig zu identifizieren gewesen. Weil von Oer und von Westerholt jedoch Domherren waren, weigerte sich das Domkapitel, diese der städtischen Gerichtsbarkeit zu übergeben, da es ein öffentliches Zuschaustellen derer Schuld als Angriff gegen die eigene Autorität und Würde empfunden hätte. Schließlich sollte beiden außerhalb der Stadt, auf Schloss Bevergern, der Prozess gemacht werden. Nun entflohen jedoch nicht nur beide dem Prozess, sondern wurden anschließend sogar von Seiten der Kurie, in Person von Ernst von Bayern freigesprochen, der offenbar kein Interesse an der Verurteilung der Domherren hatte. Sein freies Geleit erkannte der Münsteraner Stadtrat allerdings nicht an – weshalb die Domherren nie mehr zurück nach Münster gehen und ihr Amt ausüben konnten, einer gerichtlichen Strafe für den Mord an Melchior Droste zu Senden jedoch entgingen. Obwohl Wichmann anerkennt, dass zur Zeit des Prozesses Geld und Herkunft für die Stellung von Gericht eine größere Rolle spielten als in der Gegenwart, möchte er – vor allem durch die Kontrastierung mit dem fiktiven Gerichtsprozess – auf die seiner Ansicht nach große Skandalträchtigkeit dieser Vorgänge hinweisen.