Der Pranger in Münster – ein unbewußtes und ungewußtes Denkmal

Stefan Alberty, Susanne Alberty, Jan Hermanns

Schulen: Ratsgymnasium; Ratsgymnasium; Ratsgymnasium;
Jahrgangsstufen: 7, 8, 9
Beitragsart: Textbeitrag
Vorhandene Dokumente: Beitrag,
Wettbewerb: Denkmal: Erinnerung - Mahnung - Ärgernis (1992-1993) (Detail)
Zeitraum von: 1532
Zeitraum bis: 1773
Signatur: 4 SAB 222
Umfang: 19 S.
Auszeichnungen: nicht erfasst
Untersuchte Orte: Prinzipalmarkt, Rothenburg, Münster
Persönlichkeiten: nicht erfasst
Institutionen: nicht erfasst
Tutoriert: Ja
Beitragszusammenfassung:

Die Geschichts-AG des Ratsgymnasiums Münster beschäftigt sich in ihrem Beitrag mit dem ehemaligen Pranger der Stadt Münster, welcher sich bis 1773 an der Ecke Ludgeristraße/Rothenburg befunden hat. Den meisten Menschen ist dies nicht mehr bewusst, so die Schülerinnen und Schüler, weshalb sie den Ort als „unbekanntes Denkmal“ empfinden. Zunächst gehen sie auf das Strafrecht früherer Zeiten und der allmählichen Verbreitung von Prangerstrafen im Zuge der Halsgerichtsordnung Karls V. im Jahre 1532 ein. Die Verfasser beschreiben detailliert die Formen der Prangerstrafen und ihre Zwecke, allen voran Abschreckung. Eine erste Beschreibung des Prangers in Münster findet sich in der 1568 verfassten Geschichte über die Täufer von Hermann Kerssenbrock: Der Pranger hatte die Form eines „Thurms“ und befand sich direkt am Prinzipalmarkt. Die Schülerinnen und Schüler gehen auch auf verschiedene historische Ansichten der Stadt ein, auf denen der Pranger zu sehen ist, bevor sie die Scharfrichter der Stadt Münster von 1531 bis 1804 behandeln. Schließlich untersuchen sie anhand von Quellen aus dem Stadtarchiv, wie der Pranger tatsächlich verwandt wurde und diskutieren, wie alltäglich sein Einsatz war.