Die Verhaftung von J.D.H. Temme 1848: „Hochverräter“ und/oder „Kämpfer für Freiheit und Recht“?

Kerstin Rintelen

Schulen: Immanuel-Kant-Gymnasium;
Jahrgangsstufen: 10
Beitragsart: Textbeitrag
Vorhandene Dokumente: Beitrag, Arbeitsbericht
Wettbewerb: Ärgernis, Aufsehen, Empörung: Skandale in der Geschichte (2010-2011) (Detail)
Zeitraum von: 1848
Zeitraum bis: 1949
Signatur: 4 SAB 848
Umfang: 40 S.
Auszeichnungen: nicht erfasst
Untersuchte Orte: nicht erfasst
Persönlichkeiten: nicht erfasst
Institutionen: nicht erfasst
Tutoriert: Ja
Beitragszusammenfassung:

Nach Auflösung der preußischen Nationalversammlung kehrte Jodocus Temme 1848 zu seinem Posten als Direktor des Oberlandesgerichts in Münster zurück. Die Autorin, eine Nachkommin des damaligen preußischen Justizministers Wilhelm Rintelen, zeichnet in ihrem Beitrag den „Skandal“ um die Verhaftung nach, die ihm unmittelbar nach seiner Rückkehr widerfuhr. Von der Obrigkeit bedrängt, fällten 227 Nationalversammlungs-Abgeordnete den „Steuerverweigerungsbeschluss“, in dem sie dem Ministerium Brandenburg die Verfügungsgewalt über die Staatsfinanzen entziehen wollten, solange sie nicht unbehelligt tagen konnten. Temme, der unter den Unterzeichnern war, wurde deswegen nach seiner Rückkehr nach Münster unmittelbar festgenommen und inhaftiert. Wurde von staatlicher Seite auch versucht, die Angelegenheit Temme durch Verschieben zwischen mehreren Gerichten zunächst nach Möglichkeit in die Länge zu ziehen, konnte erst das engagierte Eintreten eines preußischen Gesandten für Temme dessen Freilassung bezwecken – die die Münsteraner mit einem Fackelzug würdigten. Die Haft brachte Temme noch mehr Sympathie in der Bevölkerung ein, die sich bei der Wahl Anfang 1849 unerwarteterweise mehrheitlich für die Demokraten aussprach. Ob Temmes Verhaftung tatsächlich unrechtmäßig war, lässt sich jedoch – wie die Autorin aufzeigt – auch aus heutiger Perspektive nicht eindeutig nachzeichnen, wie ein im Anhang beigefügtes Interview mit einem Rechtshistoriker unterfüttert.