Die Weigand Affäre. Das rechtsstaatliche Hintertürchen der deutschen Justiz
Christin Krömeke
Am 25. August 1961 wurde Paul Blomert, ein Mitarbeiter des damaligen Oberbürgermeisters von Münster, erschossen in seiner Wohnung aufgefunden. Die Polizei ging von Selbstmord aus, während der Sozialanwalt Günter Weigand Mord vermutete und die Öffentlichkeit informierte. Daraufhin erklärte ein Gutachter Weigand für geisteskrank. Weigand wurde in die Psychiatrie eingewiesen und kam später auch ins Gefängnis. Zeitzeugenberichte, Gerichtsunterlagen sowie über 200 private Akten sind die Hauptinformationsquellen von Christin Krömeke, die Skandal nachzeichnete. Dabei versucht sie, neben der Darstellung Weigands im fragwürdigen Gutachten auch eine Zeitzeugenmeinung zu diesem zu berücksichtigen. Aus der Aussagekraft und Menge der Zeitungsartikel zu diesem Konflikt leitet Krömeke zweierlei ab. Einerseits wird hierin besonders deutlich, wie bewusst und gezielt vor allem Weigand die Medien zum Erlangen seiner Interessen nutzen wollte. Darüber hinaus kam den Medien in diesem Prozess eine wichtige meinungsbildende Rolle zu, da sie maßgeblich an der Charakterisierung der Beteiligten in der Öffentlichkeit beteiligt waren. Auch die großflächige Berichterstattung weit über Münster hinaus zeigt Krömekes Ansicht nach die besondere mediale Eignung und Darstellung dieses Falls und Prozesses.