Die Zauberei- und Hexenprozesse in Münster

Claas Häming

Schulen: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium;
Jahrgangsstufen: 8
Beitragsart: Textbeitrag
Vorhandene Dokumente: Beitrag, Arbeitsbericht
Wettbewerb: Gott und die Welt. Religion macht Geschichte (2016-2017) (Detail)
Zeitraum von: 1400
Zeitraum bis: 1644
Signatur: 4 SAB 1255
Umfang: 55 S.
Auszeichnungen: nicht erfasst
Untersuchte Orte: nicht erfasst
Persönlichkeiten: nicht erfasst
Institutionen: nicht erfasst
Tutoriert: Ja
Beitragszusammenfassung:

Hass, Ausgrenzung und Populismus sind en vogue – aber nach Ansicht des Verfassers keine Phänomene der ausschließlich jüngeren Zeitgeschichte: In seiner Arbeit will er die Praxis der Hexenprozesse ab dem 15. Jahrhundert anhand von Einzelfällen in Münster in den Blick nehmen und nach Auseinandersetzung mit den einzelnen Prozessen in der Gesamtschau den Vergleich mit gegenwärtig-exkludierenden Tendenzen versuchen. Der Schüler führt dabei mehrere Betrachtungsebenen zusammen: Vor die ausführliche Auseinandersetzung mit den insgesamt neun in detaillierten Überlieferungen erhaltenen Münsteraner Hexenprozessen stellt er eine überregionale Kontextuierung dieser. Dabei wählt er mit Ausführungen zur Halsgerichtsordnung einen rechtsgeschichtlichen bzw. mit Überlegungen zum Hexenhammer und seinem Verfasser Heinrich Kramer einen individuell-personengeschichtlichen Zugriff, den er zugleich vor struktur- und gesellschaftsgeschichtlichen Überlegungen zu Spezifika des Spätmittelalters bzw. der Frühen Neuzeit zu situieren weiß. Auch für die Stadt Münster diagnostiziert er große Umbrüche und Verschiebungen, insbesondere für das 16. Jahrhundert. Mit und nach der Wiedertäuferherrschaft sank die Einwohnerzahl zunächst um 50% ab, um gegen Ende des Jahrhunderts wieder bei ihrem vermutlichen Ausgangswert von 10.000 Einwohnern angelangt zu sein – die sich Großteils im armen Milieu befanden. Die Hexenprozesse und -denunziationen siedelt der Verfasser so nicht nur im allgemeinen Umbruchs-Kontext der Zeit, sondern auch vor dem Hintergrund einer Bevölkerung, die einerseits die Schuld ihrer Not auf Dritte auszulagern und zu projizieren versucht, andererseits Vergemeinschaftung in der Benennung eines übergreifenden Feindes betreibt. Zwischen 1552 und 1644 kam es so zu 40 Anklagen und 29 Zaubereiprozessen; fünf weibliche Angeklagte wurden geständig hingerichtet, drei weitere starben an den Folgen ihrer Folter. Die Prozesse im Einzelnen betrachtend, konstatiert der Verfasser insgesamt, dass Angst und Unmut der Bevölkerung hier in Frauen- und Fremdenfeindlichkeit umschlugen, da viele der Angeklagten Zugewanderte waren. Insgesamt resümiert er, trotz der Alterität, die er der frühen Neuzeit angesichts der bestimmenden Rolle der Religion zugesteht, aus den Hexenprozessen auch für die Gegenwart mitzunehmen, dass Vorurteile gegenüber dem Fremden häufig auf eigenen Ängsten und Projektionen beruhten und entsprechend stets sehr kritisch zu hinterfragen seien.