Gottesdienststörungen. Mit lokalem Blick auf das 19. Jahrhundert in Münster

Greta Klose, Johanna Klose

Schulen: Gymnasium Wolbeck; Gymnasium Wolbeck;
Jahrgangsstufen: 13
Beitragsart: Textbeitrag
Vorhandene Dokumente: Beitrag, Arbeitsbericht
Wettbewerb: Ärgernis, Aufsehen, Empörung: Skandale in der Geschichte (2010-2011) (Detail)
Zeitraum von: 1830
Zeitraum bis: 2011
Signatur: 4 SAB 890
Umfang: 30 S.
Auszeichnungen: nicht erfasst
Untersuchte Orte: Aegidii-Kirche
Persönlichkeiten: Vischering, Clemens August Droste zu
Institutionen: nicht erfasst
Tutoriert: Ja
Beitragszusammenfassung:

Im Vorfeld des „Kulturkampfes“ zwischen staatlicher und kirchlicher Autorität und im Zuge der Auseinandersetzungen zwischen geistlichen Würdenträgern wie Clemens August Droste zu Vischering und dem preußischen Staat kam es im Münster des 19. Jahrhundert zu einer Reihe von Konflikten zwischen diesen Parteien. In diesen fielen besonders Gottesdienststörungen auf und stachen hervor. Anfang der 1830er Jahre machte ein Besucher eines Militärgottesdienstes durch unangepasstes und -angemessenes Verhalten auf sich aufmerksam, indem er die Zeremonie durch Rauchen und eine Unterhaltung mit seinem Begleiter offenkundig störte, woraufhin er sich gar einer Anklage ausgesetzt sah. Etwa 30 Jahre später, 1862 weigerte sich ein Unteroffizier, im Rahmen einer Prozession seinen Kopf zu entblößen, woraufhin er von einem Polizeidiener angeklagt wurde, der sich auch per Brief beim königlichen Landratsamt über das Fehlverhalten beschwerte. Sei die öffentliche Resonanz aufgrund der bis dahin erfolgten medialen Entwicklung im zweiten Fall deutlich größer gewesen, lesen die Autorinnen beide Fälle als Auseinandersetzung der um Macht und Einfluss streitenden Parteien der Kirche und des Staats. Doch auch für die Gegenwart verweisen sie auf Gottesdienststörungen als performative Autoritätsanzweiflungen. So wurde 2009 in der Münsteraner Aegidii-Kirche ein Gottesdienst von katholischen Abtreibungsgegnern durch Anhänger der Münsteraner Antifaschisten gestört, die die Teilnehmer mit Konfetti, Kondomen und Flugblättern bewarfen. Sie bewirkten gar, dass – offiziell zur Vermeidung erneuter Ausschreitungen – eine Wiederholung des Formats stattfinden konnte. Abschließend konstatieren die Autorinnen, dass alle in den Beispielen genannten Gottesdienststörungen nicht nur immer noch Straftaten, sondern als Skandale einzuordnen seien, Umfang und Ausmaß der Störung sowie konkretes Vorgehen für die Skandalträchtigkeit einer solchen Störung jedoch von den jeweiligen gesellschaftlichen Maßstäben abhängen.